Leitfaden für Käufer und Verkäufer

Leitfaden für Käufer und Verkäufer

Einkaufsleitfaden

Der Kaufprozess in der Schweiz ist einzigartig und weniger komplex als in anderen Teilen Europas, aber es gibt einige Einschränkungen, falls der Käufer ein Ausländer ist und nicht in der Schweiz ansässig ist. Ein gebietsfremder Ausländer kann jedoch in bestimmten Gebieten der Schweiz nicht mehr als eine Einheit kaufen, die 200 m2 überschreitet.
Hier ist ein Überblick über eine typische Transaktion, sobald das Traumhaus identifiziert wurde.

ANGEBOT: Der Käufer formuliert mündlich einen Angebotsbetrag und bestätigt diesen schriftlich gegenüber dem Makler, der diesen an den Verkäufer weiterleitet. In bestimmten Situationen wird ein Finanzierungsnachweis verlangt. Der Verkäufer wird das Angebot des Käufers bewerten.

VERHANDLUNG: Der Verkäufer nimmt das Angebot entweder an oder lehnt es ab oder antwortet mit einem Gegenangebot. Die beiden Parteien verhandeln über den Makler/ihre Makler, bis eine Einigung über Preis, Abschlussdatum, Tausch und Übergabe der Immobilie und alle anderen Eventualitäten erzielt ist.

VERTRAG: Der Notar, der eine neutrale Person ist, wird über die erzielte Einigung zwischen Käufer und Verkäufer benachrichtigt und der Makler wird ihm alle Informationen über Verkäufer, Immobilie und Käufer geben. Auf sein Treuhandkonto wird eine Anzahlung von 10 % des Kaufpreises verlangt. Der Notar erstellt einen Kaufvertrag und legt ihn allen Teilen zur Prüfung und Prüfung vor.

DUE DILIGENCE: Gleichzeitig schließt der Käufer alle Due Diligence des Gebäudes ab, der Makler stellt dem Käufer und dem Notar das Protokoll der letzten Vorstandssitzung zur Verfügung. Während dieser Untersuchung können unvorhergesehene Probleme auftreten, jede Frage sollte entsprechend angesprochen, beantwortet und gelöst werden.

HYPOTHEKE: Wenn der Käufer eine Finanzierung benötigt, wird er sich mit einem Finanzinstitut in Verbindung setzen. Der Notar erhält alle Informationen zum Hypothekenvertrag.

UNTERSCHRIFT: Am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrages muss bereits der gesamte Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Notars überwiesen werden. Der Notar wird alle Punkte des Vertrages in den Geschenken von Käufer und Verkäufer lesen und durchgehen. Der Vertrag wird vom Notar unterzeichnet und notifiziert. Der neue Eigentümer wird in das Grundbuch des Gebäudes eingetragen.

Verkäuferleitfaden

Ein erfolgreicher Immobilienverkauf erfordert:

  • Eine genaue Bewertung basierend auf Fachwissen und Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes.
  • Ein gezieltes Marketing.
  • Eine exklusive und individuelle Präsentation.
  • Kreative Planung für optimale Besichtigungen (Home Staging, Objektpräsentation etc.).
  • Verständnis und Einfühlungsvermögen eines vertrauenswürdigen Immobilienberaters.
  • Ausgeprägte und professionelle Verhandlungskompetenz.